Gespräch des Tages

MiFID-Umsetzung - Hinter den Geist der EU-Richtlinie?

Obwohl bis zur vorgesehenen Umsetzung im November dieses Jahres und Überprüfung der neuen Pflichten durch die Bankenaufsicht mit Beginn 2008 allenfalls noch ein Jahr bleibt, sind die Auswirkungen der Umsetzung der MiFID im täglichen Bankleben für viele Praktiker noch sehr diffus. Zwar haben die Bankkonzerne dazu eigene Projekte aufgesetzt. Und in den Verbünden läuft die Vorbereitung über gemeinsame Arbeitskreise aller Stufen. Aber solange die Konsultationsphase andauert und aus dem am 15. November 2006 veröffentlichten Entwurf des Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetzes nicht die endgültige Fassung geworden ist, fällt nicht nur die Einschätzung der kommenden technischen Anforderungen schwer (diesem Schwerpunktthema widmet sich die Ausgabe Technik-IT für Finanzdienstleister der ZfgK in ihrer Februar-Ausgabe). Sondern auch die interne Informationsphase in der Kreditwirtschaft ist längst noch nicht in der Breite angelaufen, die das Thema verdient beziehungsweise dringend benötigt.

Wenn die Finanzwirtschaft demnächst eine Einteilung der Kunden in Private und Professionelle vornehmen muss, wenn sie Informationen zu Kunden und Risikoprofil abfragen und vor allen Dingen auch dokumentieren muss, und wenn über all diesen Dingen dann noch die Angemessenheitsprüfung durch die BaFin lauert, birgt die MiFID-Umsetzung für viele Bankmitarbeiter doch ein großes Unsicherheitspotenzial. Allein schon die Pflicht zur Absicherung von Beratungsfehlern macht ihren künftigen Alltag als Anlageberater oder Produktvermittler schwerer kalkulierbar.

Wie sich das neue Gesetz künftig im Zusammenwirken zwischen Kreditwirtschaft, Kunden und Aufsicht einspielen wird, hängt auch von der Position der Verbraucherschützer ab. Aktuell macht deren Bewertung noch Defizite bei der nationalen Umsetzung aus, wie in der Neujahrsausgabe von "bank und markt" (1-2007) nachzulesen ist. Unzufrieden ist die Verbraucherzentrale Bundesverband etwa mit der Einstufung Geschlossener Fonds. Sie nicht als Wertpapiere zu klassifizieren, bedeutet aus ihrer Sicht einen Rückfall hinter den Geist der europäischen Richtlinie und eine verpasste Chance, das Vertrauen in dieses Instrument im Zuge des MiFID-Projektes zu stärken. Die ungebundenen Fondsvermittler von den detaillierten Wohlverhaltensregelungen in der Anlageberatung und -vermittlung auszunehmen, ist für die Verbraucherschützer ein weiterer Sündenfall bei der Ausgestaltung der europäischen Vorgaben. Kritisiert wird auch die Beweislastverteilung bei eventuellem gerichtlichen Klärungsbedarf zugunsten des Vermittlers und zulasten des Anlegers. Und schließlich hält man auch die dreijährige Verjährungsfrist in der Anlageberatung für zu kurz und fordert eine Anpassung an die allgemeine zivilrechtliche Verjährung.

Daneben wird aber ein Aspekt genannt, der stationären Banken mit intensiver Anlageberatung durchaus zugute kommen könnte. Wenn nämlich der Paradigmenwechsel bei der Provisionszahlung, wie von den Verbraucherschützern erhofft, am Markt dazu führen würde, das Modell der Honorarberatung zu stärken, sprich den Kunden für die Beratung an sich zahlen zu lassen, lässt sich vielleicht doch eine neue Ertragsquelle erschließen, an der sich viele Institute in der Vergangenheit vergeblich versucht haben.

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