Recht und Steuern01.12.2025
Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Belege der Betriebskostenabrechnungen beim Vermieter oder Verwalter einzusehen. Nur ausnahmsweise können sie jedoch verlangen, dass Belegkopien angefertigt und an sie übersandt werden. Das hat das Landgericht Hanau (2 S 43/24) entschieden. Zum Fall: Ein Mieter wollte nach seinem Auszug die Belege der letzten Betriebskostenabrechnung einsehen. Er war jedoch nicht bereit, den Vermieter aufzusuchen, da er inzwischen 124 km von ihm entfernt wohnte. Das Gericht entschied, dass er nur dann Belegkopien verlangen könne, wenn ihm die Fahrt zum Vermieter nicht zuzumuten ist. Dabei komme es aber nur darauf an, wie weit die seitherige Mietwohnung vom Wohnsitz des Vermieters entfernt ist. …
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Recht und Steuern01.12.2025
Wird eine zur Wohnnutzung gedachte Immobilie teilversteigert, kann die zuständige Behörde trotzdem ein Wohnnutzungsgebot erlassen. So entschied es das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Aktenzeichen 4 Bs 140/23). In dem verhandelten Fall wiesen die Behörden einen Hauseigentümer an, seine leerstehende Immobilie Wohnzwecken zuzuführen. Bis zur Trennung hatte er gemeinsam mit seiner Familie in dem Objekt gelebt. Nun lief im Zuge der ehelichen Auseinandersetzungen ein Teilungsversteigerungsverfahren. Darauf wies der Ehemann hin und argumentierte, wegen dieses Verfahrens könne er das Haus nicht vermieten. Zudem hänge er auch emotional sehr stark an dieser Immobilie. Die beiden angeführten Gründe …
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Recht und Steuern01.12.2025
An beschilderten Ladesäulen dürfen nur E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Verbotswidrig geparkte Fahrzeuge können abgeschleppt werden, es sei denn, die Ladesäule ist nicht funktionstüchtig. Das hat das Verwaltungsgericht Hamburg (21 K 3886/24) entschieden. Laut dem Urteil können unberechtigt geparkte Fahrzeuge auch dann ohne Weiteres abgeschleppt werden, wenn noch andere Parkplätze mit Ladesäule in der Nähe frei sind. Nur so könne sichergestellt werden, dass solche Parkplätze ausschließlich E-Fahrzeugen zum Aufladen zur Verfügung stehen. Ansonsten gelte ein Parkverbot. (W&W AG)
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