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Rechtsschutz vom Discounter

Tchibo und die Asstel Versicherungsgruppe, Köln, haben es vorgemacht, andere ziehen nach: Immer neue Vertriebsvereinbarungen von Versicherern und Einzelhändlern werden beschlossen. Jüngste Beispiele sind C&A mit DA direkt sowie Otto mit Allianz, Axa, Gerling und Europa Versicherungen. Auch der Rewe-Lebensmitteldiscounter Penny und die Arag Versicherungen, Düsseldorf, haben nun eine Vertriebskooperation getestet. Das zunächst auf zwei Wochen ausgelegte Projekt startete am 2.Oktober.Der Arag Rechtsschutz wurde in den über 2000 Penny-Filialen verkauft.

Die Rechtsschutzversicherung steht bei dem Discounter tatsächlich greifbar im Regal: der Kunde erwirbt eine kleine Box, in der Versicherungsschein, Leistungsbeschreibung und Versicherungsbedingungen enthalten sind. Den Jahresbeitrag von 99 Euro bezahlt er direkt im Supermarkt. Mit dem Kassenbon erhält er eine Pin, die er für die Aktivierung der Versicherung per Post, Fax oder Internet benutzen kann. In den Filialen erfolgt keine Beratung, die können die Verbraucher lediglich am Telefon oder im Internet erhalten.

Wie erfolgreich derartige Kooperationen tatsächlich sind, wurde bisher nie veröffentlicht. Bei Penny/Arag gibt es immerhin ein Indiz, das einen ähnlichen Erfolg verspricht wie ihn die Santander Consumer Bank im März mit dem Verkauf ihrer Super-Mastercard bei Lidl hatte (Vergleiche cards Karten cartes 4/2006, Seite 23): Aufgrund einer kontinuierlich wachsenden Nachfrage wurde die Laufzeit des Kooperationsprojektes um weitere zwei Wochen bis zum 28. Oktober verlängert. Danach soll die Aktion bewertet werden.

Wie andere vergleichbare Kooperationen steht auch diese in der Kritik. Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute e.V.(BVK), Berlin, wirft den Versicherungsunternehmen vor, in ihrem Streben nach hohen Abschlusszahlen die Kundeninteressen zu vernachlässigen. Auch einen Aufschrei der Verbraucherschützer haben die Vorstöße der Assekuranz hervorgerufen. Sie zielen mit ihrer Kritik in eine ähnliche Richtung wie der BVK: die mangelnden Informations- beziehungsweise Beratungsmöglichkeiten für die Kunden beim Einkauf des Produkts.

Und damit, so fügt der BVK an, sei möglicherweise ein Vertrauensverlust in die Seriosität deutscher Versicherer verbunden, sollte ein Kunde im Schadensfall bemerken, dass der Deckungsumfang nicht seinen Erwartungen entspreche. Denn bei der Arag-Penny-Police sind "private" Rechtsstreitigkeiten nicht abgedeckt. Der Versicherungsschutz umfasst die Bereiche Arbeit, Wohnen und Verkehr. Ganz von der Hand zu weisen ist das Argument sicher nicht. Ob diese Einschränkung allen Verbrauchern bewusst ist, bleibt unklar.

Doch sollte das auch nicht überbewertet werden. Einen Betrag von 99 Euro geben wohl die wenigsten Kunden "im Vorbeigehen" für ein Produkt aus, über das sie sich nicht vorher zumindest grundlegend informiert haben.

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