Bankenchronik

24. Februar 2014 bis 6. März 2014

Nach der Übernahme durch New York Life Investments positioniert sich die ehemalige Dexia Asset Management seit Februar dieses Jahres unter dem Namen Candriam am Markt als europäischer Assetmanager.

Der EU-Ministerrat hat Anfang März dieses Jahres die im Dezember ausgehandelte grundlegende Neufassung der Einlagensicherungsrichtlinie beschlossen (siehe auch ZfgK 1/2014, Bankenchronik). Voraussichtlich im April wird das Europaparlament dem entsprechenden Gesetz offiziell zustimmen. Künftig sollen bei Bankenkrisen die Guthaben von Sparern europaweit in einer Höhe von bis zu 100 000 Euro geschützt sein.

Anfang März veröffentlichte die Europäische Kommission die von der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) entwickelten Kriterien zur Identifizierung von Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten eine wesentliche Auswirkung auf das Risikoprofil eines Instituts haben. Für diese Risikoträger in Banken und Wertpapierfirmen gelten die EU-Vorschriften über die variable Vergütung, die die Eigenkapitalrichtlinie CRD IV ergänzen. Die Methode für die Ermittlung der Risikoträger stützt sich nun EU-weit auf eine Kombination aus qualitativen (zum Beispiel die Rolle und Entscheidungsbefugnisse des Mitarbeiters) und aus quantitativen Kriterien. Ein solches quantitatives Kriterium ist eine absolute Höhe der Gesamtvergütung von mehr als 500 000 Euro pro Jahr oder die relative Höhe in Bezug auf das gesamte Institut beziehungsweise dessen Geschäftsleitung. Nach Ablauf des Kontrollzeitraums für das EU-Parlament und den Rat werden die entsprechenden technischen Regulierungsstandards im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europaparlaments hat einen Initiativbericht zur Revision des Systems der europäischen Finanzaufsichtsbehörden beschlossen. Aus Sicht des Parlamentes behindert ein Kompetenzgerangel zwischen den Finanzaufsehern der Europäischen Union und den nationalen Aufsichtsbehörden eine effiziente Finanzaufsicht in der EU. Daher sollen die Bankenaufsicht EBA, die Wertpapieraufsicht ESMA und die Versicherungsaufsicht EIOPA mehr Kompetenzen erhalten. Die angedachte Reform sieht unter anderem vor, dass EBA, ESMA und EIOPA das Mandat erhalten, zu überprüfen, ob Unterschiede in den nationalen Gesetzgebungen der Funktion des Binnenmarktes schaden und ob Unternehmen solche Unterschiede ausnutzen. Sie betrifft aber auch die Stärkung des Europäischen Rates für Systemrisiken (ESRB), der ebenfalls Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems und bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt ist. Der Initiativbericht muss im Plenum des EU-Parlaments bestätigt werden. Danach hat die EU-Kommission ein Jahr Zeit, Gesetzesvorschläge entsprechend den Empfehlungen des Parlaments vorzulegen oder ein Nichthandeln zu begründen.

Unterhändler des EU-Parlaments, der nationalen Regierungen und der EU-Kommission einigten sich auf eine Novelle der EU-Fondsrichtlinie (Ucits V). Im Zentrum der Aktualisierung der EU-Richtlinie stehen die Vergütung der Fondsmanager sowie Vorgaben für die Verwahrung. Die Vergütungsvorgaben sehen unter anderem vor, dass 50 Prozent der variablen Zahlungen in Form von Anteilen des betreffenden Ucits-Fonds sein müssen. Die neuen Regeln entsprechen zudem dem AIFM-Standard in Bezug auf strengere Haftungspflichten für Verwahrer mit härteren Strafen bei Verstößen. Die beschlossenen Regelungen werden voraussichtlich bis Mitte 2016 in nationales Recht umgesetzt.

Die Investmentmanagement-Gesellschaft Legg Mason, Inc. mit Hauptsitz in Baltimore, Maryland, USA, hat den New Yorker Vermögensverwalter QS Investors erworben. Letzterer ist unter anderem auf quantitative Aktienstrategien spezialisiert und weist 4,1 Milliarden US-Dollar Assets under Management und rund 100 Milliarden Assets under Advisory aus. Legg Mason verwaltet ein Vermögen von insgesamt 680 Milliarden US-Dollar. Die Legg Mason-Töchter Batterymarch Financial Management und Legg Mason Global Asset Alloction sollen nach Abschluss der Transaktion, mit dem im ersten Quartal 2015 gerechnet wird, mit QS Investors verschmolzen werden.

Die Investmentbank Morgan Stanley hat eine vorläufige Übereinkunft in einem Hypothekenverbriefungsstreit mit der US-Wertpapieraufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) erzielt, die eine Bußgeldzahlung von 275 Millionen Dollar beinhaltet. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Investoren von Hypothekenverbriefungen aus dem Jahr 2007, die in der Finanzkrise wertlos wurden, über deren Zusammensetzung in die Irre geführt zu haben. Für Morgan Stanley wäre dies die erste gezahlte Strafe wegen der Handlungen der Bank während der Finanzkrise, die auf Betreiben der SEC zurückgeht. Formal muss die Ende Januar getroffene Vereinbarung noch von den SEC-Kommissaren bestätigt werden.

In Vorbereitung auf Solvency II hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Versicherer einen Zeitplan für die Phase bis zum Inkrafttreten des Eigenkapitalregimes am 1. Januar 2016 veröffentlicht. Hierfür wurden die EIOPA-Leitlinien in 15 Themenblöcke gruppiert. Die BaFin wird in Abfragen den jeweiligen Umsetzungsstand dieser Themen prüfen. Bei der ersten Phase im April dieses Jahres sollen die Beurteilung des Gesamtsolvabilitätsbedarfs und allgemeine Grundsätze im Fokus stehen.

Die VR Unternehmerberatung GmbH, Hamburg, tritt unter dem neuen Namen VR Corporate Finance GmbH auf. Das Gemeinschaftsunternehmen der DZ Bank AG und WGZ Bank AG berät vor allem Kunden aus dem Mittelstand bei Unternehmensverkäufen, Nachfolgereglungen und Akquisitionen.

Die VR meine Raiffeisenbank eG, Altötting-Mühldorf, veräußert 74,9 Prozent ihrer Tochter RT/Raiffeisen Touristik Group GmbH an den Ressortbetreiber und Investor Samih Sawiris. Die Gruppe hält rund 500 eigene Reisebüros, insgesamt sind 7 000 Reisebüros in Deutschland, Österreich und den Niederlanden im Eigentum oder als Partneragenturen im Franchise- oder Kooperationsmodell der Unternehmensgruppe des genossenschaftlichen Instituts angeschlossen. Die Veräußerung wird vor allem damit begründet, dass der Betrieb eines touristischen Unternehmens unter dem regulatorischen Regime eines Finanzinstitutes durch Verschärfung der Regeln in den vergangenen Jahren, beispielsweise im Hinblick auf Eigenkapitalanforderungen, deutlich erschwert wurde.

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