Blickpunkte

Abgeltungssteuer Erklärungsbedürftige Kirchensteuer

Die Hoffnung auf einen Schlussverkauf von Aktien und Fonds angesichts des nahenden Inkrafttreten der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 hat die Fondsbranche spätestens im Laufe des vierten Quartals 2008 aufgegeben. Die Folgen der Finanzkrise haben die Anleger vorsichtig werden lassen - noch stärker als bisher ist für sie die Sicherheit ihres Investments oberstes Entscheidungskriterium bei der Geldanlage.

Die Investitionen für die Umsetzung der Abgeltungssteuer müssen von der Kreditwirtschaft freilich dennoch getätigt werden - und ihre Höhe war kurz vor dem Startschuss noch immer nicht vollständig absehbar. Am höchsten und am schwersten abzuschätzen seien die Kosten in den Banken, die durch die Schulung der Mitarbeiter entstehen, so die Einschätzung der DWP-Bank, die für rund zwei Drittel aller deutschen Institute die Wertpapierabwicklung übernimmt. Bei dem Dienstleister selbst betrugen die Kosten für die Implementierung der Systeme rund zehn Millionen Euro. Die DWP-Bank startete ihr Projekt zur Abgeltungssteuer im September 2007 mit der Erstellung von 150 Thesen zur Umsetzung: Die endgültige Fassung des Gesetzes wurde erst Ende November 2008 beschlossen, musste aber schon zum 1. Januar 2009 umgesetzt werden. Mittelfristig soll auch die Kirchensteuer grundsätzlich an der Quelle abgeführt werden. Dann werden Kreditinstitute die Daten zur Kirchenmitgliedschaft und dem geltenden Kirchensteuersatz bei einer zentralen Stelle abfragen können. Bis dahin haben Kirchensteuerpflichtige ein Wahlrecht: Sie können die Kirchensteuer entweder im Rahmen der Einkommensteuererklärung zahlen, indem sie den Gesamtbetrag der bereits einbehaltenen Abgeltungssteuer in der Steuererklärung angeben. Oder aber sie beauftragen ihr Kreditinstitut, die Kirchensteuer direkt abzuführen. Dafür ist eine freiwillige Meldung der Kunden zu ihrer Kirchensteuerpflicht vorgesehen, die freilich durch die Kredit institute organisiert werden muss.

Dabei dürfte erheblicher Erklärungsbedarf entstehen, vor allem wenn Gemeinschaftskonten besteuert werden: Hier legen die Depotinhaber nicht nur ihre Konfession offen, sondern schreiben außerdem fest, in welchem Verhältnis die Kapitalerträge aufgeteilt werden sollen. Gehören die Inhaber des gemeinsamen Depots verschiedenen Konfessionen an oder bewohnen sie unterschiedliche Bundesländer, so müssen gegebenenfalls unterschiedliche Steuersätze berücksichtigt werden. Dies auf den Belegen verständlich darzustellen ist durchaus eine Herausforderung.

Und während die Länderverwaltungen für das Einziehen der Kirchensteuer eine Vergütung erhalten, die im vergangenen Jahr rund 300 Millionen Euro betrug, gehen die Banken für ihre Leistungen leer aus.

Eine positive Erwartungshaltung existiert in Bezug auf die Abgeltungssteuer in der Branche trotzdem noch: Durch den Wegfall der Spekulationsfrist von einem Jahr dürften sich die Anleger zukünftig häufiger dazu entscheiden, Gewinne auch mal kurzfristig zu realisieren. Das soll für steigende Transaktionsvolumina sorgen. hm

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