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Markenrecht - Schwäbisch Hall - vor allem eine Bausparkasse

Berlin arbeitet an seinem Image als bunte, lebendige und sympathische Hauptstadt, Hamburg positioniert sich als "pulsierende Metropole" - Großstädte, die etwas auf sich halten, sind sich des Markenwertes ihres Namens sehr wohl bewusst. Nun ist Schwäbisch Hall beileibe keine Großstadt. Aber man ist durchaus in Stadtplanung und -marketing aktiv.

Geprägt wird das Image der Kleinstadt im Rest Deutschlands freilich maßgeblich von der dort ansässigen Bausparkasse. Etwa 68 Prozent der Deutschen denken bei Schwäbisch Hall zuerst an das Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Finanzverbund, so besagt es eine Studie der GfK. Diese sogenannte "Verkehrsdurchdringung" ist auch der Grund, warum sich die Richter am Bundespatentgericht dafür aussprachen, die Formulierung "Keiner bringt mehr Menschen in die eigenen vier Wände - Schwäbisch Hall" ohne den Zusatz "Bausparkasse" als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt zuzulassen. Letzteres hatte die Eintragung zunächst abgelehnt. Die Aussage könne dahingehend verstanden werden, dass die Kommune beziehungsweise der Landkreis Schwäbisch Hall intensive Wohnungsbau- und Wohnungseigentumsförderung betreibe.

Juristisch gesehen ist das Urteil nun ein Novum - waren doch geografische Namen bisher nicht schützbar. Für das Marketing und den Außenauftritt der Bausparkasse dürften die Auswirkungen aber eher gering bleiben. Die neue Wortmarke gilt nur für den Bereich der Finanzdienstleistungen und hier nur für Bausparen beziehungsweise Baufinanzierung. Mit der neuen Regel wird also nur erlaubt, was sich schon seit Jahren durchgesetzt hat. Red.

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