Blickpunkte

Investment - "Zukunftsfeste" Immobilienfonds

Als im Oktober 2010 die Abwicklung des Immobilienfonds Degi Europa angekündigt wurde, hatte der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Frankfurt am Main, sich optimistisch gegeben. Weitreichende Reaktionen der Anleger nicht betroffener Fonds seien nicht zu erwarten, hieß es damals. Vielmehr machten die anhaltenden Mittelzuflüsse in Offene Immobilienfonds deutlich, dass die Anleger grundsätzlich weiterhin Vertrauen in die Produktart hätten.

Die Mitteilung wirkte schon damals wie Zweckoptimismus. Wenn die schlechte Nachricht über den wichtigsten echten Publikumsfonds der Assetklasse die Anleger nicht beeindrucken würde, wozu braucht es dann überhaupt das kommunikative Eingreifen des Branchenverbands, so konnte man sich schließlich fragen.

Dass man sich der grundsätzlichen Akzeptanz der Offenen Immobilienfonds beim privaten Anleger wie auch in der Politik wohl doch nicht ganz so sicher ist, zeigt die Initiative, die der BVI vor der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am 1. Dezember 2010 ergriffen hat. Denn Ziel der Stellungnahme ist es, die Produktgattung "zukunftsfest" zu machen.

Im Kern geht es darum, private Anleger künftig besser zu schützen. Dafür sollen separate Fonds für institutionelle und private Anleger eingeführt werden, wodurch die Privaten vor den Folgen massiven Kapitalabzugs seitens der Professionellen geschützt wären. Letztere sollen künftig überdies Kündigungsfristen von einem Jahr einhalten müssen. Im Fall der wiederholten oder längeren Aussetzung der Anteilrücknahme soll zudem ein Teilungsmodell greifen, das zwischen rückgabe- und bleibewilligen Anlegern differenziert, damit eine Minderheit Rückgabewilliger nicht einer Mehrheit von Anlegern, die den Fonds fortführen möchten, dessen Auflösung aufzwingen kann.

Wichtiger noch als diese Maßnahmen ist aber vermutlich noch die Bedienung von Auszahlplänen auch bei eingefrorenen Produkten. Denn nur wenn sich die Offenen Immobilienfonds hier als verlässlich erweisen, können sie das nachhaltige Vertrauen der Anleger als Altersvorsorgeinstrument behalten, so der BVI. Ein großer Teil dieses Vertrauens dürfte ohnehin zumindest schon ins Wanken geraten sein. Und das heißt: Auch wenn das neue Anlegerschutzgesetz die Position der Privatanleger nachhaltig verbessert, wird der Vertrieb zumindest vor einer nicht beträchtlichen Kommunikationsaufgabe stehen, um die Neuerungen zu erklären. Red.

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