Lobbyarbeit

Lobbyarbeit - Gemeinsam für den Mittelstand

Auch das ist Lobbyarbeit: In Baden-Württemberg haben der Handwerkstag, der Industrie- und Handelskammertag, der Sparkassenverband und der Genossenschaftsverband in Sachen Basel III den Schulterschluss geübt. Vier Forderungen wurden in einer gemeinsamen Resolution aufgestellt.

Mit der Absenkung der Risikogewichte für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen soll erreicht werden, dass die Eigenkapitalunterlegung für diese Kredite gegenüber den bisherigen Anforderungen von Basel II nicht ansteigt. Anderenfalls würde sich ein typischer Mittelstandskredit um etwa 40 Basispunkte verteuern oder würden die Vergabevolumina um rund ein Viertel verringern - und das, obwohl das Kreditgeschäft mit mittelständischen Unternehmen nicht Auslöser der Krise, sondern vielmehr stabilisierender Faktor war.

Zweitens wird die Erweiterung des Anlagespektrums für den Liquiditätspuffer der Kreditinstitute gefordert. Unter bestimmten Voraussetzungen sollten auch Bankschuldverschreibungen anerkannt werden und die Höchstgrenzen für die Berücksichtigung von Pfandbriefen wegfallen. Die von nicht kapitalmarktorientierten Kreditinstituten gebildeten stillen Vorsorgereserven sollen weiterhin als Ergänzungskapital - und damit als aufsichtsrechtlich anerkanntes Eigenkapital für die Kreditvergabe - berücksichtigt werden. Und der Eigenkapitalabzug für Beteiligungen an verbundinternen Unternehmen dürfe Finanzverbünde nicht benachteiligen. Denn auch das würde letztlich zu einer Verringerung der Kreditvergabemöglichkeiten an den Mittelstand führen.

Die langfristige Refinanzierungskennziffer "Net Stable Funding Ratio", über deren Ausgestaltung erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll, wird als Mindestkennziffer abgelehnt.

Zuletzt fordern die Unterzeichner, die wesentlichen Inhalte von Basel III nicht als EU-Verordnung, sondern als Richtlinie umzusetzen. Und dieser letzte Punkt ist womöglich sogar der wichtigste. Denn nur dann gäbe es eine separate Umsetzung in nationales Recht, die üblicherweise an verschiedenen Stellen Optionen zur Wahl stellt. Mit einer Richtlinie könnte insofern den Besonderheiten des dreigliedrigen Bankensystems in Deutschland besser Rechnung getragen werden - und im eigenen Land finden mittelständische Unternehmen und Banken mit ihren Anliegen naturgemäß auch besser Gehör.

National dürfte das geschlossene Auftreten von mittelständischen Unternehmen und ihren Kreditinstituten durchaus Beachtung bei den Entscheidungsträgern gefunden haben. Immerhin vertreten die beiden Wirtschaftsverbände gemeinsam rund 400000 mittelständische Betriebe in Baden-Württemberg, und Sparkassen und Genossenschaftsbanken stehen zusammen für rund drei Viertel der Unternehmensfinanzierungen im Land. Dass Unternehmen und ihre Kreditinstitute so deutlich gemeinsame Interessen formulieren ist zudem nicht so alltäglich, dass die Politik dem keine Aufmerksamkeit schenken würde. Ihre Aufgabe sowie derjenigen von BVR und DSGV wird es nun sein, das Anliegen in Brüssel zu vertreten, wo es den Besonderheiten der Struktur des Kreditgewerbes in Deutschland nach wie vor vielfach an "Lobby" fehlt. Die Resolution aus Stuttgart zeigt also einmal mehr, dass Mathias Beers (siehe Seite 21ff.) zu Recht den Finger in die Wunde legt. Red.

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