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Investmentfonds Steuerargument: nur aufgeschoben

Für die Fondsindustrie hätte es ein gutes Jahr werden sollen: Von der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 hatte man sich für 2008 einen "Schlussverkaufseffekt" versprochen. Schließlich kann, wer vor dem Stichtag investiert, aufgrund der Altfallregelung die Abgeltungssteuer noch umgehen. Nun droht die Finanzkrise entsprechenden Vertriebskonzepten, die vor allem auf das letzte Quartal zielten, einen Strich durch die Rechnung zu machen. Angesichts des Garantieversprechens der Kanzlerin, das selbstredend nur für Bankeinlagen gelten kann, und der Talfahrten an den Börsen schichten viele Privatkunden ihre Anlagen um - zulasten von Aktien und eben auch Fonds. In der aktuellen Lage kann das Vertriebsthema Abgeltungssteuer somit vermutlich allenfalls zur Stabilisierung des Wertpapiergeschäfts dienen. Und selbst damit dies gelingt, ist Kreativität gefragt.

Eine solche kreative Lösung hat die Union Investment gefunden, indem sie die Überzahlung des Riester-Produktes Uni-Profi-Rente ermöglicht und damit das Konstrukt auch für diejenigen öffnet, die ihre Zulagen bereits anderweitig ausgeschöpft haben oder nicht zulagenberechtigt sind. Die Obergrenze wird von bisher 2 100 auf 40 000 Euro pro Jahr angehoben. Die überzahlten Beträge beziehungsweise Verträge von nicht Zulagenberechtigten unterliegen nicht der Abgeltungssteuer - sofern der Sparer bei Auszahlung älter als 60 Jahre ist und der Vertrag zwölf Jahre bestand. Wie bei Lebensversicherungen auch, wird dann nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

In der aktuellen Situation mag auch dieser Ansatz dem Fondsgeschäft vielleicht nur wenig helfen. Immerhin: Er bietet die Chance, das Steuerargument auch über den Stichtag 1. Januar 2009 hinaus zu nutzen, wenn sich die Stimmung vielleicht wieder aufzuhellen beginnt. Red.

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