Blickpunkte

Vergütungs-Offenlegungen Wirklich bessere Beratung?

Schon lange schüren Verbraucherschützer den Verdacht, das Provisionswesen beim Vermittlungsgeschäft von Fonds oder Versicherungen führe letzten Endes zu einer Beratung, die sich mehr an den Interessen des Vermittlers als des Kunden orientiert. Mit seinem Urteil, das künftig die Offenlegungen solcher Vergütungen verlangt, hat sich der Bundesgerichtshof den Kritikern der bisherigen Praxis angeschlossen.

Bei allem Triumphgeschrei über den errungenen Erfolg sollte aber eines nicht vergessen werden: Die Beratung für die Kunden wird dadurch nicht zwangsläufig besser.

Ein Umschwenken auf solche Produkte, an denen die Bank möglichst wenig verdient, könnte vielleicht kurzfristig das Vertrauen in eine kundenorientierte Beratung sicherstellen. Ob es in jedem Fall auch langfristig die für den Kunden beste Lösung bietet, ist eine ganz andere Frage. Denn das hieße zu unterstellen, dass die Anbieter, die die höchsten Provisionen zahlen, automatisch die schlechteren Produkte anbieten. Das aber wäre wohl doch ein wenig zu simpel gedacht.

Die Transparenz für den Kunden wird durch das BGH-Urteil somit nur unwesentlich verbessert. Letzten Endes ist er weiterhin auf das Urteil seines Beraters angewiesen - nicht anders, als wenn die Vergütung über ein Beratungshonorar liefe. Der Berater allerdings wird künftig vielleicht noch deutlicher erklären müssen, warum er dieses und nicht jenes Produkt empfiehlt. sb

Noch keine Bewertungen vorhanden


X