Blickpunkte

Bargeldversorgung - Ausgesperrt

Ein Kunde steht am SB-Foyer seiner Bank. Wie es aus Sicherheitsgründen geraten wird, führt er in den Kartenleser der Zugangskontrolle nicht die Debitkarte ein, die er gleichdarauf am Geldautomaten benutzen will, sondern die Kreditkarte (eines anderen Emittenten). Weder mit Visa-Karte noch Mastercard wird jedoch die Tür freigegeben, auch die Kreditkarten seiner Begleiterin verschmäht der Kartenleser. Erst die Sparkassencard des betreffenden Hauses öffnet schließlich die Tür.

Die Frage drängt sich auf: Handelt es sich schlicht um einen Fehler in der Programmierung des Türöffners - oder steckt Absicht dahinter? Eigentlich wäre der Trick genial: einerseits die direkten Kundenentgelte für Fremdabhebungen auf ein wettbewerbsfähiges, wenn auch als zu niedrig empfundenes Niveau zu senken, andererseits aber Fremdkunden außerhalb der Öffnungszeiten von den Automaten schlicht auszusperren. Vom Abgewiesenen zu beweisen wäre das kaum. Solange zumindest, bis eine auffällige Häufung von Fällen Medien oder Verbraucherschützer auf den Plan rufen würde, könnte man sich stets mit technischen Pannen herausreden.

Um eben solche scheint es sich im beschriebenen Fall aber tatsächlich gehandelt zu haben. Die fragliche Filiale der Taunussparkasse ist nämlich eine der letzten des Hauses, die überhaupt noch mit Zugangskontrolle ausgestattet sind. Auch dort soll sie (der Skimming-Problematik wegen) in Kürze verschwinden. Red.

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