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Garantiezins-Diskussion: Assekuranz setzt auf Transparenz

Alljährlich gibt die Deutsche Aktuarvereinigung e. V., Köln, zum Jahresende an das Bundesfinanzministerium eine Empfehlung bezüglich des zulässigen maximalen Garantiezinses für Neuverträge im Bereich der Lebensversicherungen ab. In diesem Jahr, so scheint es, wird das Ministerium bei der Festsetzung der Sätze deutlich von dieser Empfehlung abweichen. 2,0 Prozent hatten die Versicherungsmathematiker für Verträge ab 1. Januar 2012 vorgeschlagen. Das Finanzministerium dagegen hat in einem Verordnungsentwurf eine Senkung auf 1,75 Prozent ab 1. Juli 2011 genannt.

In dieser ungewöhnlich drastischen Absenkung scheint sich Panik widerzuspiegeln: In jedem Fall will die Politik verhindern, dass - wie im Fall AIG auch deutsche Versicherer unter der Last garantierter Verzinsungen zusammenbrechen, die sie am Markt nicht mehr erwirtschaften können. Diese Sorge ist nachvollziehbar, und doch erntet der Vorschlag in der Branche herbe Kritik.

Kritisiert wird zum einen der Zeitpunkt: Wenn eine Absenkung erforderlich würde, solle sie zum Jahreswechsel erfolgen, wenn die Versicherer ihre laufenden Überschüsse kalkulierten, bemängelt zum Beispiel Maximilan Zimmerer, der Vorstandsvorsitzende der Allianz Leben. Eine unterjährige Änderung dagegen wird als viel zu aufwendig und damit teuer kritisiert. Zimmerer bewertete den Termin als kaum machbar.

Doch auch der in die Debatte geworfene Satz für den sogenannten Höchstrechnungszins wird in der Branche als übervorsichtig bewertet. Denn selbst wenn sich am heutigen Zinsniveau für die nächsten zwei Jahre nichts ändern würde, wird eine Absenkung auf 2,0 Prozent noch immer für ausreichend erachtet.

Die herbe Kritik ist nur zu verständlich bestimmt der Garantiezins doch nicht unwesentlich die Absatzchancen. Auch bei niedrigem Garantiezins kann die Ablaufrendite eines Vertrags zwar deutlich höher ausfallen. Doch ist es schließlich gerade die Verlässlichkeit der "garantierten Rente", die den klassischen Versicherungskunden in das Produkt treibt. Wird also der Garantiezins niedriger angesetzt als erforderlich, dürfte das Neugeschäftsvolumen spürbar sinken, auch wenn sich an der Rentabilität der Verträge für den Kunden langfristig gar nicht so viel ändert.

Ein "Schlussverkauf" vor der Absenkung des Höchstrechnungszinses - ähnlich wie
bei der Einschränkung des "Steuerprivilegs" ist dagegen nicht zu erwarten. Das aber heißt für die Assekuranz - und ihrer Vermittler: Es wird zunehmend wichtiger, den Kunden zu erklären, wie sich die Ablaufleistung letztlich zusammensetzt.

GDV plädiert für Gesamtkostenquote

In diesem Werben um das Vertrauen der Kunden spielt verstärkt auch die Transparenz hinsichtlich der Kosten eine Rolle. Und hier hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Berlin (GDV), seinen Mitgliedsunternehmen im Januar dieses Jahres eine Verbesserung bei der Berechnung der ausgewiesenen Kostenquoten empfohlen. Hinausgehend über das, was der Gesetzgeber vorschreibt, soll die neue Gesamtkostenquote nicht nur Abschluss- und Vertriebskosten, sondern bei Fondspolicen auch die Fondskosten einbeziehen. Dies soll zum einen die Vergleichbarkeit der Produkte verschiedener Anbieter erleichtern, zum anderem dem Kunden eine klarere Vorstellung hinsichtlich der Wertentwicklung geben. Der GDV sieht darin eine Chance, dem Kunden die attraktive Rendite der klassischen Lebensversicherung nach Kosten transparent zu machen - gerade im Vergleich zu anderen Produkten wie Fonds oder Banksparplänen. Die Allianz hat den Verbandsvorschlag bereits aufgegriffen.

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