Öffentlichkeitsarbeit

Regulierung - Sparbriefe mit Beratungsprotokoll?

Das Sprichwort "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert", gilt für die Kreditwirtschaft ganz sicher nicht. So sehr haben sich Politik und Verbraucherschützer auf die Branche eingeschossen, dass die neue Regulierungswut immer mehr dazu neigt, über das Ziel hinauszuschießen.

Jüngestes Beispiel dafür ist der am 6. April vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf zur Novellierung des Finanzanlagen- und Vermögensanlagerechts. Denn dieser sieht vor, Sparbriefe, die als Namensschuldverschreibungen begeben werden, künftig dem Wertpapierhandelsgesetz zu unterstellen - mit der Folge, dass künftig auch für diese Produkte Informationsblätter und Beratungsprotokolle erstellt werden müssten.

Natürlich könnte man argumentieren, dass grundsätzlich jedes Bankprodukt - unabhängig von eventuell damit verbundenen Risiken - mit dem entsprechenden Beipackzettel versehen und jedes Gespräch zwischen Kunde und Berater dokumentiert werden müsse. Das aber würde den Filialbetrieb erheblich verteuern und den Filialbesuch für die Kunden zeitaufwendiger und damit unattraktiver machen.

Will man so weit nicht gehen, stellt sich die Frage, warum ausgerechnet Sparbriefe und nicht etwa auch die Eröffnung eines Sparbuchs der Protokollpflicht unterliegen sollten? Sicher und auch dem Kunden mit wenig finanzieller Allgemeinbildung ver ständlich sind sie schließlich beide.

Kritisch zu sehen sind die jetzigen Regierungspläne nicht nur wegen des damit verbundenen bürokratischen Aufwands. Durch die Inflationierung der Beratungsprotokolle nimmt man ihnen auch die Funktion als Warnhinweis, dass es sich hier um Produkte mit gewissen Risiken handelt. Der Kunde heftet dann einfach nur noch ab.

Noch ist das letzte Wort darüber aber nicht gesprochen. Denn der Entwurf muss erst noch Bundestag und Bundesrat passieren. Red.

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